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Bodenmanagement
So werden Grundbesitz neu geordnet und öffentliche oder private Nutzungsinteressen koordiniert
Die ländlichen Räume spielen im Flächenstaat Bayern eine herausragende Rolle. Ihre Aufgaben reichen weit über die Produktion von Nahrungsmitteln hinaus: Die ländlichen Räume bieten auch ein attraktives Wohnumfeld, ein vielfältiges Arbeitsplatzangebot und abwechslungsreiche Erholungsmöglichkeiten. Gleichzeitig sollen sie die Basis für eine gesunde Umwelt bilden. Indes: Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Außerdem steht das Grundeigentum unter besonderem Schutz des Staates; der Umgang damit erfordert eine besondere Sorgfalt und hohes Verantwortungsbewusstsein. Hierbei kann das Bodenmanagement eine bedeutende vermittelnde und ausgleichende Rolle spielen.
Aufgaben des Bodenmanagements – zentrales Instrument eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz – sind die Neuordnung von ländlichem Grundbesitz oder die Landbereitstellung zur Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Rahmen von integrierter ländlicher Entwicklung, Dorferneuerung und Flurneuordnung. Dabei werden die unterschiedlichen Interessen, insbesondere von Landwirten, Grundeigentümern und der öffentlichen Hand, berücksichtigt.
Beispiele siehe "Unsere Instrumente"
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