In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Seehausen Lkr. Garmisch-Partenkirchen
Freiwilliger Landtausch Sinning V, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen
Freiwilliger Landtausch Palzing III, Lkr. Freising
Flurneuordnung und Dorferneuerung Altenstadt, Lkr. Weilheim-Schongau
Flurneuordnung und Dorferneuerung Mindelstetten II, Lkr. Eichstätt
Flurneuordnung Pelhamer See, Lkr. Rosenheim
Flurneuordnung Amerang und Flurneuordnung und Dorferneuerung Amerang II, Lkr. Rosenheim
Flurneuordnung Roßbach II, Lkr. Mühldorf a. Inn
Flurneuordnung und Dorferneuerung Apfeldorf Lkr. Landsberg am Lech
Dorferneuerung Engelsberg, Lkr. Traunstein
Flurneuordnung und Dorferneuerung Albaching, Lkr. Rosenheim
Flurneuordnung Honau, Lkr. Traunstein
Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.