In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Kaltenbrunn III, Lkr. Kronach
Flurneuordnung Birk, Landkreis Bayreuth
Flurneuordnung Ober-Unterölschnitz, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung Emtmannsberg-Schamelsberg, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Bad Alexandersbad, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Dorferneuerung Friesen, Lkr. Kronach
Flurneuordnung und Dorferneuerung Appendorf, Gemeinde Lauter
Dorferneuerung Töpen, Landkreis Hof
Flurneuordnung Neuenmarkt-Ost, Lkr. Kulmbach
Flurneuordnung Schlömen, Lkr. Kulmbach
Flurneuordnung Weißenohe-Dorfhaus, Lkr. Forchheim
Dorferneuerung Töpen, Landkreis Hof
Dorferneuerung Rothensand II, Landkreis Bamberg
Flurneuordnung Weißenohe-Dorfhaus, Landkreis Forchheim
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.