Flurneuordnung
Plangenehmigung und Vermessung – die Flurneuordnung Rötz erreicht eine neue Phase

Zwei Personen mit gelben Warnjacken stehen mit technischen Geräten auf einer Wiese. Im Hintergrund ist eine Ortschaft zu sehen.Zoombild vorhanden

David Rieß, ALE Oberpfalz

(28. März 2024) Rötz – In der Flurneuordnung Rötz geht es voran. Mit der Abgabe der Unterlagen zur Prüfung konnte ein wichtiger und arbeitsintensiver Schritt der Genehmigungsplanung abgeschlossen werden. Gleichzeitig bedeutet dies den Eintritt in den Plangenehmigungsprozess für die Baumaßnahmen in der Flurneuordnung.

Die Grundlage der Genehmigungsplanung bildet die von der Teilnehmergemeinschaft erarbeitete Wegenetzplanung und darauf aufbauend die vertiefte Landschaftsplanung. Letztere stellt die umweltverträgliche Durchführung des Gesamtprojekts sicher und wurde im Juli 2023 vom beauftragten Planungsbüro fertiggestellt.

Im Plangenehmigungsprozess muss alles, was bisher erarbeitet wurde, noch einmal detailliert geprüft werden. Die Erteilung der Plangenehmigung durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz umfasst alle öffentlich-rechtlichen Belange, die von der Planung der Teilnehmergemeinschaft betroffen sind. Gerade deshalb ist eine enge Abstimmung zwischen den Behörden und Verbänden, insbesondere mit dem Naturschutz und der Wasserwirtschaft, von großer Wichtigkeit. Eine Genehmigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn andere Rechtsgebiete wie der Naturschutz oder der Landschaftswasserhaushalt nicht verletzt werden. Dies zu belegen, war über die vergangenen Monate die Hauptaufgabe von Projektleiter Norman Langenhan und dem zuständigen Sachgebiet am ALE Oberpfalz.

Der nächste wichtige Schritt im Plangenehmigungsprozess ist die letztmalige Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Unterlagen werden für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt, sie können von jedermann eingesehen und mit Anmerkungen versehen werden. Die Rückmeldungen müssen abschließend vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft behandelt werden. Im Zuge dessen sollen die Teilnehmer des Verfahrens zusätzlich über eine Projektinformation zum aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden.

Parallel zum Plangenehmigungsprozess wurden bereits seit Anfang März die Vermessungsarbeiten fortgeführt, die im vergangenen Herbst begonnen wurden. Dabei werden die Wege wie auch alle Grünstrukturen aufgemessen. Der Vermessungsaußendienst und die Einarbeitung der Ergebnisse im Innendienst werden sich dabei kontinuierlich abwechseln. Wegen des Umfangs der Aufgabe wird die Vermessung über das ganze Jahr und darüber hinaus andauern.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Ergebnisse der bereits erfolgten Wertermittlung flächenmäßig abgrenzen zu können und in einem weiteren Schritt den Wert der Einlageflurstücke berechnen zu können. Die vorliegenden Vermessungsdaten sind auch die Grundlage für die Bildung der sogenannten Zuteilungsgewannen und der neuen Grundstücke.