Flurneuordnung
Kulturlandschaft gestalten und Flächen effizient nutzen

Unterfranken besticht durch seine landschaftliche Vielfalt und Einzigartigkeit. Das sonnenverwöhnte Maintal, die waldreichen Naturparke Rhön, Spessart, Haßberge und Steigerwald sowie die fruchtbaren Gäulandschaften prägen das abwechslungsreiche Landschaftsbild.

Die Lebensqualität und die Kulturlandschaften mit ihren wertvollen Lebensräumen zu erhalten, ist eng mit der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft verbunden. Nur wenn es gelingt, Wiesen, Äcker, Wälder und Weinberge unter Berücksichtigung gemeinschaftlicher Interessen effizient und nachhaltig zu bewirtschaften, werden sich diese Werte auf Dauer sichern lassen.

Gemeinschaftlich Zukunft gestalten – auch zum Vorteil des einzelnen Eigentümers

Flurneuordnung hilft den Landwirten, für ihre Wettbewerbsfähigkeit die Arbeitszeit zu verringern und Kosten zu sparen. Dazu werden Grundstücke zusammengelegt und Wege zur Erschließung der Landschaft oder von Dörfern, Weilern oder Einzelhöfen gebaut. Gleichzeitig wird aber auch die Landschaft im öffentlichen und gemeinschaftlichen Interesse gestaltet – für den Naturschutz, den Hochwasserschutz oder für Freizeit und Erholung.

Dreh- und Angelpunkt dazu ist das Bodenmanagement, mit dem Flächen dort zugeteilt werden, wo es für die Eigentümer bzw. die jeweilige Anforderung zweckmäßig ist. Flurneuordnungen mit besonderen Zielsetzungen sind Unternehmensverfahren, Neuordnungen von Waldbesitz oder Weinbergen. Projekte, die sich auf die Zusammenlegung von Grundbesitz beschränken, werden als Freiwilliger Landtausch oder Freiwilliger Nutzungstausch durchgeführt.

Zur Durchführung einer Flurneuordnung bilden die Grundeigentümer die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft übernimmt verantwortlich die Planung und Durchführung der Projekte. Das heißt, eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist nicht nur seit langem geübte Praxis, sondern auch gesetzlich verankert. Gesetzlich ist auch die Mitwirkung zur Berücksichtigung der öffentlichen Interessen geregelt.

Kosten senken und Kulturlandschaft sichern

  • Durch die Neuordnung entstehen neue Grundstücke in zweckmäßiger Lage, Form und Größe. Diese neuen Grundstücke lassen sich besser bewirtschaften und damit auch besser verpachten.
  • Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe nehmen spürbar zu. So reduzieren sich dank größerer Wirtschaftsfläche sowie der besseren Erschließung der Flur die Betriebskosten deutlich. Einsparungen von 100 bis 150 Euro pro Hektar und Jahr sind möglich. Gleichzeitig kann der Arbeitszeitaufwand für die Feldarbeit um vier bis acht Stunden pro Hektar und Jahr verringert werden.
  • Das Bodenmanagement der Teilnehmergemeinschaft löst eigentumsverträglich die bestehenden Nutzungskonflikte und sorgt für eine ressourcenschonende Landnutzung.
  • Ländliche Kernwegenetze mit gemeindeübergreifenden und weitmaschigen bedarfsgerechten Verbindungen bieten der Landwirtschaft und den Gemeinden leistungsfähige Voraussetzungen, dienen der Naherholung und sparen Kosten.
  • Die Gemeinde kann wichtige Projekte leichter und schneller umsetzen.
  • Landschaftspflegerische Maßnahmen schaffen eine attraktive Kulturlandschaft und erhöhen den Erlebniswert für Einheimische und Naherholungssuchende.
  • Hangparallele Bewirtschaftung und gesicherte Böschungen vermindern die Erosion und den Nährstoffeintrag in Gewässer. Sie sind damit ein außerordentlich wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zum Gewässerschutz und zum Bodenschutz.
  • Bau- und Gestaltungsmaßnahmen verbessern die Standortbedingungen und sichern gleichzeitig Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
  • Die örtliche und regionale Wirtschaft wird durch die ausgelösten Investitionen und zielgerechtes Flächenmanagement unterstützt.
  • Neue bedarfsgerechte Ländliche Infrastruktur verbessert die Anbindung und Grundversorgung von Dörfern, Weilern oder Einzelhöfen.
  • Gemessen an Faktoren wie Einwohnerzahl, Steueraufkommen, Arbeitsplätzen usw. erfahren Gemeinden durch die Ländliche Entwicklung einen Entwicklungsgewinn von durchschnittlich 15 Prozent.
  • Das ganze Verfahrensgebiet wird abgemarkt und vermessen, Kataster und Grundbuch werden fortgeschrieben.
  • Eine digitale Flurkarte wird erstellt. Damit steht der Gemeinde für die Zukunft eine moderne und aktuelle Planungsgrundlage zur Verfügung.

Flurneuordnung beantragen und durchführen

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für die Durchführung der Flurneuordnung zuständig. Es leistet planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe. Bei ihm sind auch Flurneuordnungen zu beantragen. Mitarbeiter des Amtes leiten und betreuen die Projekte und sind dabei vor Ort. Sie stehen im Dialog mit den Grundbesitzern, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern sowie involvierten Behörden und Institutionen.

Insgesamt bearbeiten wir in Unterfranken derzeit 137 Projekte. Davon sind 78 Flurneuordnungen, 27 Freiwillige Landtausch-Projekte und 28 Unternehmensverfahren. 32 Flurneuordnungen sind mit einer Dorferneuerung kombiniert.