Landschaft und Ressourcen
Ländliche Entwicklung gestaltet Landschaft und schützt die Ressourcen

Die Erhaltung und Gestaltung der unterfränkischen Kulturlandschaften sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind Kernanliegen in den Projekten der Ländlichen Entwicklung.

Bayern ist das beliebteste Urlaubsland in Deutschland. Unterfranken liegt auf der Beliebtheitsskala weit oben. Dies liegt an der Vielfältigkeit und Schönheit seiner Kulturlandschaft mit der Rhön, dem Spessart, den Haßbergen und dem Steigerwald, den sonnenverwöhnten Weinlagen am Main und den weiten Gäulandschaften. Sie gilt es zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln. Herausforderungen wie Hochwasserschutz und Energiewende sind ohne Veränderungen in der Landschaft nicht zu bewältigen. Der Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, des Bodens, der Gewässer und des Grundwassers sowie die Anpassung an den Klimawandel sind weitere Anforderungen, denen sich die Ländliche Entwicklung stellt.

Landschaften und Ressourcen nutzen und schützen

Bei allen Projekten und Entwicklungsmaßnahmen gilt es, einen Ausgleich zwischen der Nutzung der Landschaft und ihrem Schutz herzustellen. In den Planungen der Ländlichen Entwicklung sind daher die Erhaltung der bäuerlichen und historischen Kulturlandschaften, der Schutz von Boden, Wasser und Luft, Freizeit und Erholung sowie Kultur und Denkmalpflege immer Grundanliegen und mit den ökonomischen Zielen zu vereinbaren.

Die Ländliche Entwicklung erhält und gestaltet die Landschaften in vielfältiger Weise

  • Ökologisch bedeutsame Flächen werden gesichert, neue Biotope geschaffen und miteinander vernetzt sowie die Artenvielfalt erhalten. Wasser wird in der Landschaft gehalten und damit die Hochwassergefahren reduziert.
  • Bäuerliche Kulturlandschaft wird als kulturelles Erbe behutsam und bedarfsgerecht weiter entwickelt
  • Freizeit- und Erholungswert für Einheimische und Urlauber wird gesteigert
  • Die Qualität von Gewässern und Trinkwasser wird wirksam geschützt und verbessert
  • Der Boden wird durch Maßnahmen gegen die Wasser- und Winderosion sowie zum Flächensparen geschützt
  • Denkmäler sowie bedeutende kulturhistorische Zeugnisse und Einrichtungen werden erhalten und in Wert gesetzt

Die Ländliche Entwicklung plant mit den öffentlichen Interessen

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für die Durchführung von Integrierten Ländlichen Entwicklungen und Gemeindeentwicklungen sowie Flurneuordnungen und Dorferneuerungen zuständig. In den Projekten der Ländlichen Entwicklung sind die Träger öffentlicher Belange zu hören und ihre verschiedenen Landnutzungsinteressen zeitlich und finanziell aufeinander abzustimmen. Die Vorgaben durch die Naturschutzvorschriften werden erfüllt und darüber hinaus der eigenständige Auftrag zur Förderung der allgemeinen Landeskultur umgesetzt. Die Mitarbeiter unseres Amtes sind in diesen Planungsanliegen und Planungsauflagen kompetent und berücksichtigen diese im Dienste des Gemeinwohls.