Förderung
Finanzierung und Förderung der Land- und Dorfentwicklung

Durch Fördermittel in der Land- und Dorfentwicklung wird im ländlichen Raum Bayerns die Schaffung gleichwertiger Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse unterstützt.

Ländliche Entwicklung - eine Hilfe zur Selbsthilfe mit hohem investivem Charakter

Das direkte Investitionsvolumen der Land- und Dorfentwicklung beläuft sich auf einem konstanten Niveau von rund 3,7 Mrd. Euro. Dabei werden in der mehrjährigen Dauer von Projekten jedes Jahr rund 100 Mio. Euro Fördermittel investiert. Arbeitsmarktpolitisch und volkswirtschaftlich betrachtet muss allerdings von einem weit höheren gesamten Investitionsvolumen ausgegangen werden. Denn wie eine wissenschaftliche Untersuchung ergab, lösen die eingesetzten Fördermittel weitere indirekte Investitionen bis zur siebenfachen Höhe aus.

Finanzierung der Projekte

Die Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung finanzieren sich grundsätzlich aus Zuschüssen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Kostenbeteiligungen Dritter und Eigenleistungen.

Förderung der Projekte

Für Projekte der Dorf- und Landentwicklung ist eine vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung genehmigte Finanzierung erforderlich, in der auch die Förderung nach den geltenden Richtlinien festgelegt ist. Generelle Fördersätze gibt es nicht. Sie stehen in Abhängigkeit von der Projektart und den Maßnahmen, beziehen kommunale Voraussetzungen mit ein und können für einzelne Maßnahmen durch einen Höchstbetrag begrenzt sein.

Die Förderung kleiner Infrastrukturprojekte in Dörfern oder für Verbindungs-, Feld- und Waldwegen, die planerisch und in der Ausführung alleinverantwortlich in der Trägerschaft der Gemeinde liegen, erfolgt nach dem ELER-Programm 2014 - 2022 der EU.

Über die Verwendung der Mittel ist immer ein Nachweis zu führen, der Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel ist.
Fördersätze
Land- und Dorfentwicklung
Was im Einzelnen und wie hoch es gefördert werden kann ist in den Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) und Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) geregelt.
  • Dorferneuerungen werden bayernweit mit durchschnittlich 50 % gefördert. Die gewährten Fördersätze hängen von der Finanzkraft der Gemeinden ab und können zwischen 25 und 70 % betragen. Wenn es sich um Härtefälle für demografisch besonders benachteiligte Landkreise und Gemeinden handelt, kann die Förderung um bis zu 15 Prozentpunkte (auf maximal 80 %) erhöht werden.
  • Flurneuordnungen werden mit durchschnittlich 70 % und Ländlicher Straßen- und Wegebau mit durchschnittlich 50 % bezuschusst.
  • Konzepte zur Integrierten Ländlichen Entwicklung für interkommunale Kooperation erhalten Förderungen bis 75 %, jedoch maximal 70.000 Euro. Bei der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes können Maßnahmen in der Flurneuordnung bis zu 10 Prozentpunkte und in der Dorferneuerung bis zu 5 Prozentpunkte höher gefördert werden.
Dorferneuerung und Ländliche Wege nach ELER-Programm 2014 - 2022

Gefördert werden können

  • Projekte, die der Innenentwicklung dienen, die Verkehrsverhältnisse verbessern oder Freiflächen und Plätze gestalten,
  • Projekte, die öffentliche Einrichtungen für das Gemeinschaftsleben schaffen oder verbessern sowie ortsbildprägende Bausubstanz erhalten,
  • Projekte, die der Umsetzung von Kernwegenetzkonzepten dienen, Lücken im Rad- und Wanderwegenetz schließen oder landwirtschaftliche Einzelhöfe oder Weiler erschließen.

Projekte können ein Gesamtvolumen bis zu 1,5 Mio. Euro netto umfassen. Dafür beträgt der einheitliche Fördersatz 80% bei Antragstellung ab dem Jahr 2022.

Förderbereiche, Antragstellung, Auszahlung

Der Förderwegweiser des Ressorts Landwirtschaft enthält zur Ländlichen Entwicklung die wichtigsten Fördermöglichkeiten nach Projektart sowie darüber hinaus das ELER-Programm 2014 - 2022. Ebenso enthält er die zu führenden Nachweise für die Verwendung der Mittel und Hinweise zur Antragstellung.

Dorferneuerung und Ländliche Wege nach ELER-Programm 2014 - 2022