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Ländliche Entwicklung in Bayern| Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
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StMELFLändliche Entwicklung in BayernUnsere Instrumente → Beschleunigte Zusammenlegung
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Beschleunigte Zusammenlegung

Einvernehmlich, ökologisch sinnvoll, unkompliziert – so entstehen schnell und kostengünstig große Wirtschaftsflächen

Bild: Traktor zieht Kartoffelvollernter auf dem Feld. Im Hintergrund die Walhalla.

Die landwirtschaftlichen Betriebe stehen unter einem hohen Wettbewerbsdruck und sind darauf angewiesen, ihre Felder effizient zu bewirtschaften. Die gewachsene Grundbesitzstruktur steht dem oft im Wege. Um die Situation den heutigen Erfordernissen schnell anzupassen, ist die Beschleunigte Zusammenlegung ein geeignetes Instrument. Dabei übernimmt die Ländliche Entwicklung die Aufgabe, in einem überschaubaren Gebiet und in einem Zeitraum von 4 bis 5 Jahren Grundstücke zu großen Wirtschaftsflächen zusammenzulegen. Die Anliegen von Naturschutz und Landschaftspflege können dabei nicht nur berücksichtigt, sondern gezielt unterstützt werden.

Wenn mehrere Grundstückseigentümer gemeinsam ihre ökonomische Situation verbessern wollen, können sie bei der Ländlichen Entwicklung eine Beschleunigte Zusammenlegung nach dem Flurbereinigungsgesetz beantragen. Auch Behörden, die für Naturschutz und Landschaftspflege verantwortlich sind, erhalten auf Wunsch für die Umsetzung ihrer Projekte Unterstützung.

Drei Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:

  • Änderungen im Wege- und Gewässernetz sollen nur in geringem Umfang erforderlich sein.
  • Die Wertermittlung sollte auf eine einfache Weise möglich sein.
  • Die Zusammenlegung sollte möglichst durch Vereinbarung geregelt werden.

Der Weg zum Erfolg (beispielhafter Ablauf)  PDF-Dokument

Beispiel:



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