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Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung
Private Initiative zahlt sich aus – so werden Bauherren unterstützt
Die privaten Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen in besonderem Maße das Erscheinungsbild eines Dorfes. Die Dorferneuerung nur auf öffentliche, gemeinschaftliche Bereiche zu beschränken, wäre daher ein unzureichender Ansatz. Gerade die Investition privater Bauherren in leerstehende Bausubstanz, vakante alte Gebäude und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser verhindert, dass die Ortskerne aussterben. Zudem gilt: Wer im Dorf Bestehendes revitalisiert und darin investiert hat, baut nicht in die Landschaft hinaus. Deshalb bietet das Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an.
Private Bauherren erhalten zum einen Fachinformationen und Vorschläge von Experten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten. Zum anderen gibt es für Baumaßnahmen Zuschüsse aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm:
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Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden können bis zu 30 % (höchstens 30.000 € je Anwesen) gefördert werden. Neubauten erhalten nur in Ausnahmefällen zur gestalterischen Anpassung eine Förderung.
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Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden ist eine erhöhte Förderung bis zu 60 % (höchstens 60.000 € je Anwesen) möglich.
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Für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen gibt es Zuschüsse bis zu 30 % (höchstens 10.000 € je Anwesen).
Für die Förderung von privaten Maßnahmen ist das Amt für Ländliche Entwicklung zuständig. Es hält Informationsmaterial und Förderanträge bereit. Zu beachten ist, dass mit der Baumaßnahme erst nach einer schriftlichen Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung begonnen werden darf.
Der Weg zum Erfolg (beispielhafter Ablauf)
Beispiele:
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