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Flurneuordnung
Ein Kraftschub für den ländlichen Raum – so werden seine Wirtschaftskraft gestärkt und seine Strukturen verbessert
Der ländliche Raum Bayerns ist einzigartig: Er bietet den Menschen hohe Lebensqualität, seine gepflegte, abwechslungsreiche Kulturlandschaft prägt das Gesicht unseres Landes. Beides – die Lebensqualität und die Kulturlandschaft mit ihren wertvollen Lebensräumen – sind eng mit der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft verbunden. Nur wenn es gelingt, Wiesen, Äcker und Wälder nachhaltig zu bewirtschaften, werden sich diese Werte auf Dauer sichern lassen. Die Flurneuordnung kann wirksam dazu beitragen.
Knapp zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung leben im ländlichen Raum, d.h. landwirtschaftlich geprägte Gebiete sind auch Wirkungsraum für Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Darüber hinaus bietet der ländliche Raum die Grundlage für die touristische Entwicklung Bayerns. Seine Attraktivität ist ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Allerdings: Stillstand würde auch im ländlichen Raum Rückschritt bedeuten. Er muss weiter in die Zukunft entwickelt werden, ohne seinen Grundcharakter zu verändern. Mit der Flurneuordnung stellt sich die ländliche Entwicklung dieser Aufgabe. Dieses Verfahren trägt dazu bei
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Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern
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die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und auszubauen
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die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft zu schützen
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den notwendigen Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen.
Die Flurneuordnung ist ein bewährtes und wirksames Instrumentarium, um die Kulturlandschaft nachhaltig zu entwickeln. Auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes bietet die Ländliche Entwicklung damit fachliche, organisatorische, rechtlich gesicherte und finanzielle Hilfen für
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eine flächendeckende Neuordnung des Grundeigentums
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die Durchführung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen
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die Verkehrserschließung und die Infrastruktur
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wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Um ein Flurneuordnungsverfahren einleiten zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Vorhaben muss mit den Trägern öffentlicher Belange, also den Behörden, Verbänden und Kommunen, abgestimmt werden, und bei Landwirten und Grundeigentümern muss ein breiter Konsens bestehen, an dem Verfahren mitzuwirken. Grundstückseigentümer und Kommunen werden schon im Vorfeld eines Verfahrens umfassend informiert und unterstützt um gemeinsam die Ziele des Verfahrens klar definieren zu können.
Die Flurneuordnung steht in Bayern in der Tradition des Bayerischen Genossenschaftsprinzips. Die beteiligten Grundeigentümer bilden die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernehmen verantwortlich die Planung und Durchführung der Projekte. Das heißt, eine umfassende Beteiligung der Bürger ist nicht nur seit langem geübte Praxis, sondern auch gesetzlich verankert.
Der Weg zum Erfolg (beispielhafter Ablauf)
Beispiele:
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