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Ländliche Entwicklung in Bayern| Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
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Unternehmensverfahren

So werden bei Großbaumaßnahmen öffentliche und private Interessen unter einen Hut gebracht und Durchschneidungsschäden ausgeglichen

Bild: Durch den Bau der Autobahn entstehen geteilte und ungünstig geformte Grundstücke, die die rationelle Feldbewirtschaftung beeinträchtigen.

Flächenbeanspruchende Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand, wie Autobahnen, Eisenbahnstrecken, Schifffahrtswege oder Ortsumgehungsstraßen, führen oft zu massiven Eingriffen in die Landschaft, die Infrastruktur und den Grundbesitz. Durch ein Unternehmensverfahren werden die Nachteile für Grundeigentümer vermieden oder ausgeglichen. Die benötigten Flächen können sozialverträglich und ohne Enteignung bereitgestellt werden. Zudem erfordern Großbaumaßnahmen einen enormen Flächenbedarf, der in extremen Fällen für einen Landwirtschaftsbetrieb existenzbedrohend sein kann. Durch frühzeitigen Landerwerb und Flächentausch können von dem Eingriff betroffenen Landwirten übergangsweise Flächen zur weiteren Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden und der Flächenverlust bei der Neuordnung der Grundstücke vermieden oder ausgeglichen werden. Mit Hilfe des Unternehmensverfahrens werden Großbauvorhaben auch besser in die bestehende Infrastruktur und die umliegende Landschaft eingebunden.


Um bei öffentlichen Großbaumaßnahmen Nachteile auszugleichen, Flächen bereitzustellen und Enteignungen zu vermeiden, kann die Enteignungsbehörde (z.B. das Landratsamt) Antrag auf ein Unternehmensverfahren stellen. Es umfasst folgende Maßnahmen:

  • Zum Kauf angebotene Grundstücke im Bereich und in der weiteren Umgebung des Bauvorhabens werden erworben, um den Flächenbedarf abzudecken, das Straßen-, Wege- und Gewässernetz anzupassen und einen ökologischen Ausgleich sicher zu stellen.
  • Die erworbenen Flächen werden an die Stelle verlegt, an der das Bauvorhaben verwirklicht wird.
  • Nur wenn der Landzwischenerwerb zur vollständigen Abdeckung des Flächenbedarfs nicht ausreicht, wird in Ausnahmefällen ein Landabzug für die Großbaumaßnahme festgesetzt. Durch die Verteilung auf einen großen Kreis von Eigentümern ist ein geringerer Abzug für den Einzelnen garantiert.
  • Zwischen den Interessen der Grundeigentümer und denen des Unternehmensträgers wird vermittelt.
  • Der ländliche Grundbesitz wird neu geordnet.
  • Für Landwirte können vorübergehend Ersatzgrundstücke bereitgestellt werden, wenn der Baubeginn bereits vor der Neuordnung des Grundbesitzes erfolgt.
  • Die Kosten des Verfahrens, der Baumaßnahmen und die Entschädigungen werden vom Unternehmensträger übernommen.

Der Weg zum Erfolg (beispielhafter Ablauf)  PDF-Dokument

Beispiele:



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