Inhalt:
zurück zum Seitenanfang|
Wer beteiligt ist, wirkt mit: die Teilnehmergemeinschaft
An jedem Verfahren in einem festgelegten Gebiet wirken die beteiligten Grundeigentümer, die Gemeinden, die Träger öffentlicher Belange sowie die landwirtschaftliche Berufsvertretung mit. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten, deren Grundstücke im Verfahrensgebiet liegen, bilden eine Teilnehmergemeinschaft. Sie ist Trägerin des Verfahrens und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als "Behörde auf Zeit" ist sie mit beachtlichen Befugnissen betraut. Zu ihren Aufgaben gehört die Planung und Ausführung der Maßnahmen zur Dorferneuerung und Flurneuordnung. Verfahren der Dorferneuerung und Flurneuordnung werden formell durch einen Beschluss des zuständigen Amtes für Ländliche Entwicklung eingeleitet und von diesem betreut.
Zurück zu Unsere Kompetenz
|