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Effizienz durch Zusammenschluss: die Verbände für Ländliche Entwicklung
Alle Teilnehmergemeinschaften im Dienstbezirk eines Amtes haben sich zu einem Verband für Ländliche Entwicklung zusammengeschlossen. Er ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernimmt für die Teilnehmergemeinschaften die Kassenführung und das Rechnungswesen, die Ausschreibung von Baumaßnahmen, die Bauleitung und die Vergabe von Planungen. Die sieben Verbände für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben sind im Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern zusammengefasst. Dieser übernimmt gemeinsame Aufgaben der Verbände, insbesondere in den Bereichen DV-Ausstattung und Programmentwicklung.
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