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Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor der Vermessung und Geoinformatik in der Land- und Dorfentwicklung
Ländliche Entwicklung für Standort- und Lebensqualität im ländlichen Raum
Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung bearbeitet derzeit in über 1 400 Gemeinden Projekte der Dorferneuerung und Flurneuordnung und kooperiert dabei mit rund 1,1 Mio. Bürgerinnen und Bürgern in ca. 3 700 Dörfern für einen lebenswerten ländlichen Raum. Hinzu kommen 70 Projekte der Integrierten Ländlichen Entwicklung, in denen insgesamt 530 Gemeinden zusammenarbeiten. Die Ziele dieser Vorhaben sind
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Gemeinden und Regionen entwickeln, stärken und vitale ländliche Räume sichern,
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Land- und Forstwirtschaft im Wettbewerb unterstützen,
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öffentliche Vorhaben eigentumsverträglich realisieren,
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Kulturlandschaft schützen und gestalten.
Aufgaben, Anforderungen, Kompetenzen und Handlungsgrundsätze im technischen Dienst der dritten Qualifikationsebene der Ländlichen Entwicklung
Zuständig für die Planung und Umsetzung des Dienstleistungsangebotes „Ländliche Entwicklung“ des Freistaates Bayern sind die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung. An den Ämtern arbeiten insgesamt rund 1 400 Beschäftigte. Überwiegend sind dies Vermessungsingenieure und Techniker, die von Agraringenieuren, Architekten, Landschaftsplanern, Bauingenieuren, Juristen und Verwaltungskräften unterstützt werden.
Handlungsgrundsatz der Ländlichen Entwicklung ist in allen Projekten die Bürgermitwirkung. Die Zusammenarbeit mit den Menschen ist grundlegend für nachhaltige und erfolgreiche Projekte. In Verbindung mit der Kernkompetenz Bodenmanagement gelingt es in der Ländlichen Entwicklung, die unterschiedlichen Interessen in der Planung, der Neuordnung des Grundbesitzes und der Landnutzung einvernehmlich auszugleichen. Dies erfordert Eigeninitiative, Kreativität und vor allem überzeugendes Auftreten und Handeln im Kontakt mit Grundeigentümern, Landwirten sowie Vertretern der Kommunen und den weiteren fachlich befassten Behörden und Maßnahmenträgern.
Hauptaufgabe der Beamtinnen und Beamten im technischen Dienst der dritten Qualifikationsebene ist es, die Projekte der Flurneuordnung und Dorferneuerung mit den öffentlichen, gemeinschaftlichen und agrarstrukturellen Planungszielen umzusetzen. Grundlagen des Handelns sind das Flurbereinigungsgesetz, Förderprogramme zur Dorferneuerung und Flurneuordnung, das Liegenschaftskataster und Kenntnisse im Bauwesen.
Zu Beginn der beruflichen Tätigkeit erledigen die Beamtinnen und Beamten im technischen Dienst der dritten Qualifikationsebene Aufgaben des Bodenmanagements und bearbeiten insbesondere Zusammenlegungen von landwirtschaftlichem Grundbesitz. Mit zunehmender Erfahrung und entsprechender Qualifikation werden sie in den Vorstand von Teilnehmergemeinschaften bestellt und mit dessen Vorsitz betraut. In diesem Gremium planen und beschließen sie, zusammen mit den örtlich gewählten Mitgliedern des Vorstandes, die Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft in Dorf und Landschaft. Bei unternehmensbedingten Projekten vertreten die Beamtinnen und Beamten die Interessen der Teilnehmergemeinschaft gegenüber dem Unternehmensträger.
Als Mitglied des Vorstandes sind die Beamtinnen und Beamten auch die präsenten Ansprechpartner bei der Umsetzung von Maßnahmen des Wegebaus, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft, der Denkmalpflege, für Freizeit und Erholung und für die Gemeinschaft. In Flurneuordnungen und Unternehmensverfahren sind Bodenmanagement mit Landbereitstellung und Zusammenlegung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie bedarfsgerechter landwirtschaftlicher Wegebau besondere Schwerpunkte.
Je nach Bedarf und persönlicher Eignung besteht auch an den Ämtern die Möglichkeit, zentrale Aufgaben in den Bereichen Grundbuch und Kataster, Finanzierung, Bauwesen und Datenverarbeitung zu übernehmen.
Voraussetzungen und Perspektiven der dritten Qualifikationsebene
Einstellungsvoraussetzung in den Schwerpunkt Ländliche Entwicklung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik ist der Diplom-Ingenieur (FH) bzw. Bachelor of Engineering der Vermessung und Geoinformatik oder ein vergleichbarer Studiengang. Der Einstieg in die Laufbahn beginnt mit einer einjährigen Ausbildungszeit als Anwärterin oder Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Anwärterbezüge betragen monatlich rund 1.000 Euro*.
Nach bestandener Staatsprüfung erfolgt die Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Sie führen die Amtsbezeichnung Technische Oberinspektorin/Technischer Oberinspektor und werden nach der Besoldungsgruppe A 10 (monatlich rund 2.500 Euro*) vergütet. Nach einer erfolgreichen Probezeit von i.d.R. zwei Jahren erfolgt die Berufung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit des Freistaates Bayern.
Bei entsprechender Leistung und vorhandenen Funktionsstellen können die Spitzenpositionen Baurätin und Baurat in der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage erreicht werden. Besonders herausragende Dienstkräfte können die Eignung zur Qualifizierung für die vierte Qualifikationsebene erhalten.
* Die angegebenen Bezüge sind Bruttobezüge ohne familien- bzw. leistungsbezogene Bestandteile. Ausführliche Informationen zur Besoldungsordnung A siehe
www.lff.bayern.de
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