Projekte in Mittelfranken
Beispielgebendes und Begleitendes für den Erfolg Ihres Projekts

In Mittelfranken bearbeiten wir derzeit 17 Integrierte Ländliche Entwicklungen, 180 Dorferneuerungen und 140 Flurneuordnungen. Nachstehend bieten wir Ihnen dazu Beispielgebendes aus anderen Projekten, Ihr Projekt in einer interaktiven Karte und öffentliche Bekanntmachungen zu den Projekten der Flurneuordnung und Dorferneuerung.

Laufende Projekte
Projekte der Ländlichen Entwicklung in Mittelfranken

Projekte der Ländlichen in Entwicklung in Mittelfranken

Die interaktive Karte enthält Projekte, die in Mittelfranken in Bearbeitung sind. Durch Klick auf die Projektgeometrie können weiterführende Informationen abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass sich aus der Darstellung keine rechtlich verbindliche Abgrenzung der Projekte ableiten lässt. Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. 

Projekte in Mittelfranken mit Kontaktangabe Externer Link

Beispielgebende Projekte
Voneinander lernen und daraus eigene Projektideen entwickeln

Luftaufnahme Flurneuordnung Mittelfranken

Gewinnen Sie aus erfolgreichen Projektbeispielen neue Ideen, um daraus innovative eigene Projekte zur Stärkung des ländlichen Raumes in Mittelfranken zu entwickeln. Unser Amt bietet Ihnen dazu beispielgebende Projekte, die ausgezeichnet wurden oder Ihnen unsere Möglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung der mittelfränkischen Regionen, Dörfer und Landschaften aufzeigen. Alle vorgestellten Projekte haben gemeinsam, dass Sie die von Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen erarbeiteten Ziele wiedergeben. Eine erfolgreiche Umsetzung war vielfach erst mit den Möglichkeiten des Bodenmanagements möglich.   Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen
Verwaltungsakte zu öffentlich-rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen

Logobild für Öffentliche Bekanntmachungen nach dem FlurbG

In Projekten nach dem Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden. Gemäß dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie über Verwaltungsakte neben der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet.  Mehr