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Ländliche Entwicklung in Bayern| Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
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Organisation

Übersichtskarte mit den Dienstgebieten der Ämter für Ländliche Entwicklung

Oberste Landesbehörde

Oberste Landesbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dieses hat die Aufsicht über die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) und den Landesverband für Ländliche Entwicklung. Zuständig für die Ländliche Entwicklung ist im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Abteilung "Ländlicher Raum und Nachwachsende Rohstoffe, Verwaltung für Ländliche Entwicklung".

Ämter für Ländliche Entwicklung

Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben sind in ihrem Dienstgebiet für die Aufgaben der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie die integrierte ländliche Entwicklung zuständig. Insgesamt arbeiten die Ämter an rund 1.900 Verfahren mit einer Gesamtfläche von 7.000 Quadratkilometern. Die Leistungen der Ländlichen Entwicklung kommen derzeit 1,2 Mio. Grundeigentümern, Landwirten und Bürgern in 4.600 Ortschaften von 1.000 Gemeinden zugute. Eine Förderung der Projekte erfolgt mit Bundes-, Landes- und EU-Mitteln. Die Ämter beaufsichtigen die örtlichen Teilnehmergemeinschaften und den jeweiligen Verband für Ländliche Entwicklung.
Die Dienstgebiete der Ämter entsprechen grundsätzlich den Regierungsbezirken. Ausnahme ist: Der niederbayerische Landkreis Kelheim wird vom ALE Oberpfalz betreut.

Die Teilnehmergemeinschaft (TG)

Mit dem Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Durchführung einer Flurneuordnung und/oder Dorferneuerung entsteht eine Teilnehmergemeinschaft. Ihr gehören alle Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet an. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehören die Planung und Ausführung der Maßnahmen zur Flurneuordnung und Dorferneuerung.

Verbände für Ländliche Entwicklung

Der Verband für Ländliche Entwicklung ist der Zusammenschluss aller Teilnehmergemeinschaften im Dienstgebiet eines Amtes. Er übernimmt für die Teilnehmergemeinschaften insbesondere die Kassenführung, die Ausschreibung von Baumaßnahmen und die Bauleitung.


Im Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern sind die Verbände für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben zusammengeschlossen. Er übernimmt gemeinsame Aufgaben der Verbände, wie z.B. die EDV-Ausstattung und Programmentwicklung.

Planungspartner

Die Maßnahmen der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie integrierte ländliche Entwicklungskonzepte sind mit anderen im ländlichen Raum tätigen Planungsträgern abzustimmen (z.B. Landratsamt, Staatliches Bauamt etc.). Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen Fachstellen ist gewollt und unerlässlich. Fachliche Unterstützung, wie Planungen zur Dorferneuerung als auch zum Bereich Natur- und Umweltschutz, holt sich die Teilnehmergemeinschaft bei freischaffenden Planern.

Schulen der Dorf- und Landentwicklung

Die Menschen können nur dann kompetent mitwirken, wenn sie das Planungsgeschehen und die Methoden kennen und wissen, wie Entscheidungen zustande kommen. Dieses Grundwissen vermitteln die Schulen der Dorf- und Landentwicklung. Drei solche Einrichtungen gibt es in Bayern: in Thierhaupten (für Oberbayern und Schwaben), in Plankstetten (für die Oberpfalz und Niederbayern) und in Klosterlangheim (für Ober-, Mittel- und Unterfranken). Alle drei sind selbständige, eingetragene Vereine und werden von Gemeinden, Bezirken, Handwerk, Gewerbe und Banken gefördert. Sie verstehen sich als Foren für den ländlichen Raum und bieten Seminare, Exkursionen und Fachveranstaltungen zu all den Fragen an, die sich im Zusammenhang mit der Zukunftsentwicklung stellen. Über die Ämter für Ländliche Entwicklung und deren Links gelangen Sie zur Internetpräsentation der für Sie zuständigen Schule.