Rat diskutiert per Videokonferenz über Auswirkungen und Massnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Am 25.03.2020 diskutierte der Rat für Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) in seiner informellen Sitzung per Videokonferenz unter Teilnahme von Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski und Fischereikommissar Virginijus Sinkevičius die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sektoren und die bereits ergriffenen Maßnahmen auf Ebene von EU und Mitgliedstaaten. Besonders thematisiert wurden dabei Einschränkungen des Warenverkehrs, Veränderungen im Verbraucherverhalten sowie der Mangel von Arbeitskräften. Die beiden Kommissare informierten über die bereits ergriffenen Maßnahmen auf EU-Ebene wie die Möglichkeit zur Verlängerung der Fristen für Zahlungsanträge innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Erhöhung der Grenzen für de-minimis-Beihilfen oder die Leitlinien der Kommission zur Sicherstellung des kontinuierlichen Warenverkehrs. Die Minister schlugen zahlreiche weitergehende Maßnahmen vor, um die Betriebe zu unterstützen. Dazu zählen u. a. Vereinfachungen in der Abwicklung der GAP wie die Reduzierung der Kontrollraten, Erleichterungen bei Berichterstattungspflichten, Mittelübertragungen zwischen Maßnahmen sowie die Aktivierung von Interventionsmaßnahmen.
Coronavirus: Kommission stellt Investitionsinitiative Plus (CRII+) zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie vor: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF
Am 02.04.2020 hat die Kommission mit der Investitionsinitiative Plus ("Corona Response Initiative", CRII+) ein weiteres Maßnahmenpaket zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie vorgestellt. Dieses ergänzt das erste Maßnahmenpaket vom 13.03.2020 (EB 05/20) durch Einführung einer außerordentlichen Flexibilität, um alle nicht in Anspruch genommenen Mittel aus den Struktur- und Investitionsfonds in vollem Umfang nutzen zu können. Dies betrifft den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB), den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (siehe hierzu Beitrag des StMAS in diesem EB) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Für den Bereich des StMELF ist relevant, dass im Rahmen des ELER zinsvergünstigte Darlehen, statt nur für Investitionen, auch als Liquiditätshilfe gewährt werden können. Ferner können Mittel des Fonds für die Errichtung medizinischer Einrichtungen, wie den Ausbau von Gesundheitszentren oder die Schaffung mobiler Strukturen, genutzt werden. Den Mitgliedstaaten wird es zudem gestattet, Mittel des ELER einfacher umzuschichten und bestehende Partnerschaftsvereinbarungen mit einem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in diesem Fall nicht ändern zu müssen. Ferner wird die Abgabefrist für den jährlichen Durchführungsbericht über die ELER-Programme verschoben.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen schlägt die Kommission bezüglich anderer Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor, Vorschüsse auf Direktzahlungen von 50 % auf 70 % und für Zahlungen aus dem ELER von 75 % auf 85 % zu erhöhen und diese ab dem 16.10.2020 auszuzahlen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und zur Beschleunigung des Verfahrens sollen die Zahl physischer Vor-Ort-Kontrollen verringert und zeitliche Fristen flexibilisiert werden.
Im Fischereibereich erhalten die Fischer bei einer Corona-bedingten Einstellung der Fangtätigkeit einen Ausgleich in Höhe von 75 % aus dem EMFF ohne finanzielle Begrenzung. Fischereifahrzeuge, die bereits eine Höchstförderdauer von sechs Monaten für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit erhalten haben, werden in diesem Fall weiter gefördert. Für Aquakulturbetriebe wird bei vorübergehender Aussetzung oder Verringerung der Produktion infolge des Coronavirus-Ausbruchs eine Ausgleichszahlung eingeführt, die ebenfalls in Höhe von 75 % aus dem EMFF finanziert wird. Ferner können die operationellen Programme der Mitgliedstaaten in einem einfachen Verfahren geändert werden und es wird ihnen größtmögliche Flexibilität für die kurzfristige Zuweisung von Mitteln gewährt. Für die Erzeugerorganisationen wird die Obergrenze für die Unterstützung von Produktions- und Vermarktungsplänen von 3 % auf 12 % des jährlichen Durchschnittswerts der in Verkehr gebrachten Produktion angehoben, außerdem können die Mitgliedstaaten Vorschüsse in Höhe von 100 % auszahlen. Zur Stabilisierung der Märkte werden Beihilfen für Lagerhaltung wieder eingeführt und auf den Aquakulturbereich ausgedehnt.
Kommission startet öffentliche Konsultation zum Klimaziel 2030
Am 31.03.2020 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zum Klimaziel 2030 gestartet (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). In Form eines online verfügbaren Fragebogens (vorwiegend als "multiple choice") werden zunächst Fragen zu den allgemeinen Klimazielen, zum Beitrag von Maßnahmen u. a. in den Bereichen fossiler und erneuerbarer Energien, Gebäuden, Industrie, Mobilität, Land- und Forstwirtschaft sowie zu Rahmenbedingungen und damit verbundenen politischen Maßnahmen, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen erforderlich sind, gestellt. Der zweite Fragenteil konzentriert sich auf die Gestaltung der EU-Politik, z. B. im Bereich Emissionshandel, Lastenteilung, LULUCF, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Gebäudesanierung, industrielle Transformation, Abfallwirtschaft sowie Maßnahmen gegenüber Drittstaaten. Es besteht ferner auch die Möglichkeit, Freitext einzugeben und ein kurzes Dokument zum Fragebogen hochzuladen. Bis zum 23.06.2020 haben Behörden, Verbände, Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Hochschulen sowie alle anderen Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern.
Im Rahmen des Europäischen Green Deal beabsichtigt die Kommission, im September dieses Jahres einen umfassenden Plan zur Erhöhung des Klimaziels der EU für 2030 vorzulegen. So soll die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Emissionswerten von 1990 statt um 40 % auf mindestens 50 % oder 55 % erhöht werden.
Kommission startet öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Tierschutzstrategie 2012 – 2015
Am 23.03.2020 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der EU-Tierschutzstrategie 2012 – 2015 gestartet (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Mit der Bewertung soll ermittelt werden, ob die Ziele der Strategie umgesetzt werden konnten und inwieweit diese Ziele heute noch relevant und stimmig sind. Die Ergebnisse der Bewertung sollen in künftige Tierschutzinitiativen der EU einfließen. In Form eines online verfügbaren Fragebogens (vorwiegend als „multiple choice“) werden Fragen zur Vertrautheit mit der Strategie sowie zur Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz und zum EU-Mehrwert gestellt. Es besteht ferner auch die Möglichkeit, Freitext einzugeben und ein kurzes Dokument zum Fragebogen hochzuladen. Bis zum 15.06.2020 haben Behörden, Verbände, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sachverständige aus Wissenschaft und Forschung, Drittstaaten sowie alle anderen Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern.
Konsultation zur strategischen Forschungs- und Innovationsagenda im Bereich Bioökonomie gestartet
Am 27.03.2020 hat das Konsortium biobasierter Industrien ("Bio-based Industries Consortium", BIC) eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda 2030 ("Strategic Innovation and Research Agenda", SIRA) gestartet. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der SIRA 2020 zählen die Einführung von Endverbrauchermärkten, eine bessere Einbeziehung der Primärsektoren in die Gestaltung der Wertschöpfungsketten, die zunehmende Rolle und Auswirkung der Digitalisierung und die Zirkularität der biobasierten Wertschöpfungsketten. Bis zum 30.04.2020 haben alle relevanten Akteure sowie alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern.
BIC ist eine gemeinnützige Organisation, die 2013 in Brüssel gegründet wurde. Sie vertritt den privaten Sektor in einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) mit der Kommission, auch bekannt als das "Gemeinsame Unternehmen der Biobranche" ("Bio-based Industries Joint Undertaking", BBI JU). Diese öffentlich-private Partnerschaft hat aktuell zum Ziel, zwischen 2014 und 2020 3,7 Mrd. € in biobasierte Innovationen zu investieren. Das BBI JU ist im Rahmen von „Horizont 2020" tätig und wurde als eine der Säulen der EU-Bioökonomiestrategie 2012 gegründet.
Kommission legt Mittelzuweisung für das EU-Schulprogramm fest
Die Kommission hat am 31.03.2020 die nationalen Mittelzuweisungen für das EU-Schulprogramm (ehemals Schulobst-, -gemüse- und -milchprogramm der EU) für das Schuljahr 2020/2021 festgelegt. Demnach werden EU-weit insgesamt 145 Mio. € für Obst und Gemüse (Deutschland 24,6 Mio. €) und 105 Mio. € für Milch und Milcherzeugnisse (Deutschland 10,7 Mio. €) bereitgestellt. Das Verteilungsprogramm geht mit pädagogischen Maßnahmen einher, die Kinder über landwirtschaftliche Themen informieren und einer gesunden Ernährung förderlich sind. Aus den Berichten der Mitgliedstaaten für das Schuljahr 2018/2019 geht hervor, dass EU-weit 154.981 Schulen mit insgesamt rund 20,2 Mio. Kindern an dem EU-Schulprogramm teilgenommen haben. In diesem Zeitraum sind mehr als 71.200 t frisches Obst und Gemüse, 168 Mio. Liter Milch sowie weitere Obst-, Gemüse- und Milchprodukte an Kinder in den Mitgliedstaaten verteilt worden. In Deutschland nahmen 28.138 Einrichtungen (Kindergärten und Schulen) mit insgesamt 2,5 Mio. Kindern teil. Es wurden 9.900 t Obst und Gemüse, 9,8 Mio. Liter Milch, 82 t Käse und Quark sowie 281 t Joghurt verteilt.
Im Rahmen ihrer Mitteilung wies die Kommission darauf hin, dass die COVID-19-bedingten Schulschließungen in den Mitgliedstaaten auch die Umsetzung des EU-Schulprogramms im aktuellen Schuljahr beeinträchtigten. Wie sie klarstellte, kann COVID-19 als Form von "höherer Gewalt" von den Mitgliedstaaten anerkannt werden. Dies würde es ermöglichen, am Programm teilnehmende Lieferanten zu entschädigen. Ferner könnten die Produkte auch an Krankenhäuser, Wohltätigkeitsorganisationen und Tafeln gespendet werden, um Bedürftige zu erreichen.
Kommission veröffentlicht Berichte zu Auswirkungen der GAP auf die Biodiversität und auf Wasser
Am 27.03.2020 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der beiden Studien zu "Bewertung der Auswirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die Biodiversität" und "Bewertung der Auswirkungen der GAP auf Wasser" (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Die Bewertungen basieren dabei jeweils auf fünf Kriterien: Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und EU-Mehrwert und bieten einen Überblick über die Implementierung durch die Mitgliedstaaten.
In der Studie zu den Auswirkungen der GAP auf die biologische Vielfalt werden die positiven und negativen direkten und indirekten Auswirkungen der GAP-Instrumente 2014-2020 auf Lebensräume, Landschaften und die biologische Vielfalt bewertet. Zu den wichtigsten Instrumenten und Maßnahmen zählen demnach Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Von großer Wirkung sei die Schaffung natürlicher Lebensräume für Bestäuber, die Förderung des ökologischen Landbaus oder auch der Erhalt von Dauergrünland.
In der zweiten Studie werden die Auswirkungen der Maßnahmen und Instrumente der GAP auf die Wasserqualität und -quantität bewertet. So würde die Einhaltung der Cross-Compliance-Regelungen zu einer besseren Wasserbewirtschaftung beitragen, da GAP-Zahlungen mit der Einhaltung bestimmter Vorschriften verknüpft werden. Neben dem Öko-Landbau würden insbesondere auch AUKM-Maßnahmen den chemischen Zustand von Gewässern verbessern.
Beide Studien stellten einen Beitrag des EU-Rahmens auf die Erreichung positiver Auswirkungen für beide Bereiche fest. Die Umsetzungsentscheidungen und -prioritäten der Mitgliedstaaten hätten jedoch maßgeblichen Einfluss. Hier wurden erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festgestellt.
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt steuerliche Gewinnglättung für Land- und Forstwirte
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am 31.03.2020 mitteilte, hat die Kommission nun endgültig die dreijährige einkommensteuerliche Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft genehmigt. Der EU-beihilferechtlich relevante Steuervorteil für Land- und Forstwirte liegt darin, dass die Tarifermäßigung bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen kann. Denn es werden gute mit schlechten Jahren ausgeglichen und so die Progressionswirkung abgemildert. Die Tarifermäßigung erfolgt auf Antrag, ist rückwirkend ab 2016 anwendbar und bis 2022 befristet (siehe hierzu Beitrag des StMFH in diesem EB).
Ausschreibung für Studie zur Anpassung der Zuckerlieferkette nach dem Ende der Zuckerquoten
Die Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat am 25.03.2020 eine Ausschreibung für eine Evaluierungsstudie zur Anpassung der Zuckerlieferkette nach dem Ende der Zuckerquoten veröffentlicht. Ziel ist eine fundierte und umfassende Analyse der Fähigkeit des Sektors zur Anpassung an das Umfeld nach dem Ende der Quotenregelung. Insbesondere soll beleuchtet werden, inwieweit die bestehenden Anpassungsstrategien an das neue Marktumfeld eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen verschiedene aktuelle und zukünftige Marktbedrohungen bieten. Auf Grundlage der Analyse sollen zudem mögliche Strategien zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Zuckersektors formuliert werden. Die Ausschreibung für die Studie geht auf die Ergebnisse der hochrangigen Expertengruppe für Zucker zurück, die in ihrem im Juli 2019 veröffentlichten Abschlussbericht eine derartige Überprüfung empfohlen hatte (EB 15/19). Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 04.05.2020 um 12:00 Uhr.
Absatzförderung von Agrarprodukten: Antragsfrist verlängert
Wie CHAFEA am 26.03.2020 mitteilte, werden aufgrund der COVID-19-Pandemie die Antragsfristen zur Einreichung von Vorschlägen für Werbekampagnen zur Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bis 03.06.2020 verlängert. Bereits im Januar rief die Kommission Erzeugerorganisationen und Berufsverbände zur Einreichung von Vorschlägen bis 15.04.2020 auf (EB 01/20). Im Jahr 2020 stehen insgesamt 200,9 Mio. € aus dem EU-Haushalt zur Verfügung.
2019 war Rekordjahr für EU-Agrar- und Lebensmittelhandel
Nach Mitteilung der Kommission beliefen sich die Werte der EU-Ausfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen im Jahr 2019 auf 151,2 Mrd. €. Die Werte der Importe erreichten 119,3 Mrd. €. Der resultierende Exportüberschuss erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 52 % und erreichte mit 31,9 Mrd. € einen historischen Höchststand. Über 40 % aller Exporte gingen in die Länder USA (24,3 Mrd. €), China (15,3 Mrd. €), Schweiz (8,5 Mrd. €), Japan (7,6 Mrd. €) und Russland (7,2 Mrd. €). Die größten Zuwachsraten verzeichneten Exporte nach China (+ 4,2 Mrd. €), in die USA (+ 2,1 Mrd. €) und nach Japan (+ 1 Mrd. €). Die größten Rückgänge verzeichneten Ausfuhren nach Hong Kong (- 410 Mio. €), Libyen (- 173 Mio. €) und Algerien (- 121 Mio. €). Bei der Betrachtung der Warengruppen zeigten sich die höchsten Zuwächse bei Schweinefleisch (+ 2,4 Mrd. €), Weizen (+ 1,7 Mrd. €) und Spirituosen (+ 1,1 Mrd. €).
Über 35 % der Importe in die EU kamen aus den Ländern USA (11,8 Mrd. €), Brasilien (11,6 Mrd. €), Ukraine (7,4 Mrd. €), China (6,1 Mrd. €) und Argentinien (5 Mrd. €). Die größten Zuwachsraten verzeichneten Importe aus der Ukraine (+ 1,8 Mrd. €), Kanada (+ 451 Mrd. €) und China (+ 418 Mrd. €). Die größten Rückgänge verzeichneten Importe aus den USA und Indonesien (je – 290 Mio. €) sowie aus Brasilien (- 288 Mio. €). Bei der Betrachtung der Warengruppen wurde die größte Zunahme für Einfuhren von tropischen Früchten (+ 752 Mio. €), Ölsaaten (+ 747 Mio. €) und Pflanzenöle (+ 660 Mio. €) beobachtet.