Förderwegweiser
Marktstrukturförderung
Die Marktstrukturförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft stärken.
Unterstützt werden alle Investitionen, die der Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen: Von der Erfassung, Lagerung und Kühlung über die Sortierung bis hin zur Verpackung und Etikettierung. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Innovation und Ressourcenschutz ausgerichtet.
- Hintergrundinformationen
- Antrags- und Auswahlverfahren
- Rechtliche Grundlagen
- Merkblätter und Formulare
Voraussetzungen und Verpflichtungen
- Investitionsstandort in Bayern
- Baugenehmigungsbescheid oder ein Genehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von 5 Jahren
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Nachweis, dass mit der Investition eine Energie und/oder Wassereinsparung einhergeht (mindestens 10 % Einsparung oder Nachweis aktuell technischer Stand)
- Zweckbindungsfrist (12 Jahre geförderte Bauten und bauliche Anlagen/fünf Jahre Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte)
- Einzelne Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen
Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der EU aufnehmen, be- oder verarbeiten oder vermarkten, weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Millionen Euro erzielen und deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt.
Förderfähig sind Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung in folgenden Sektoren:
- Tierische Erzeugnisse
- Milch- und Milcherzeugnisse
- Fleisch, einschließlich lebender Tiere
- Pflanzliche Erzeugnisse
- Mähdruschfrüchte
- Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln
- Obst und Gemüse
- Gärtnerische Erzeugnisse
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
- Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
- bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen ausschließlich ökologisch erzeugte Produkte verarbeitet und vermarktet.
- Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und
- bis zu 20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
- Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
- Maximal möglicher Zuschuss 1,5 Mio. Euro
Mittelherkunft
- EU
- Bund
- Bayern
Antrags- und Auswahlverfahren
- Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
- Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
- Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
- Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
- Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind.
- Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
Antragsendtermine und verfügbare Mittel pro Auswahlrunde im Jahr 2021
- Erster Antragsendtermin: 17. Februar 2021 / 10 Mio. Euro
- Zweiter Antragsendtermin: 21. April 2021
- Dritter Antragsendtermin: 7. Juli 2021
- Vierter Antragsendtermin: 13. Oktober 2021
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 0871 9522-4200
Fax: 0871 9522-4202
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Unterlagen zur Antragstellung
- Antrag Marktstrukturförderung
765 KB
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- Merkblatt zur Marktstrukturförderung
227 KB
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- Merkblatt zum Auswahlverfahren Marktstrukturförderung
105 KB
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- Merkblatt zur Definition der Unternehmensklassen
346 KB
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- Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften
282 KB
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- Ergänzendes Merkblatt Metzger
57 KB
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- Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz
26 KB
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- Anlagenverzeichnis zum MSF-Antrag
563 KB
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- Formblatt Auswahlkriterien
1,0 MB
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- Formblatt Auswahlkriterien (Excel-Version)
18 KB
- Gliederung Wirtschaftlichkeitsgutachten
42 KB
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- Selbsterklärung KMU
1,0 MB
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- Kreditbereitschaftserklärung
425 KB
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- Übersicht Kostenangebote
640 KB
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- Erklärung Mitgliedschaft Erzeugerorganisation
968 KB
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- Erklärung Erzeugerorganisation
543 KB
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- Inhaltsregister Förderakt
87 KB
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Unterlagen zum Zahlungsantrag
- Zahlungsantrag zur Marktstrukturförderung (MSF)
981 KB
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- Merkblatt zur Auszahlung von Fördermitteln bei der Marktstrukturförderung (MSF)
282 KB
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- Belegliste zum Zahlungsantrag Marktstrukturförderung
76 KB
- Hinweisblatt - Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen
67 KB
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Karten zu den Auswahlkriterien
Investitionsstandort im Berggebiet, Kerngebiet, benachteiligter Agrarzone oder kleinem Gebiet
Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 25.000 EUR Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner
Investitionen in peripheren und sehr peripheren Gemeinden
Investitionen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit negativer Bevölkerungsentwicklung
Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen - Investition liegt in Landkreis oder kreisfreien Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit (größer 4 %)
Weiterführende Informationen
Datum der Auswahlrunde | Plafond in Mio. Euro | Anzahl Anträge | Auswahlschwelle | Anzahl ausgewählter Vorhaben |
---|---|---|---|---|
30.04.2015 | 20 | 10 | 2,35 | 10 |
30.06.2015 | 15 | 7 | 2,35 | 7 |
30.09.2015 | 5 | 6 | 2,35 | 6 |
02.03.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
15.06.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
12.10.2016 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
15.02.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
10.05.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
05.07.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
08.11.2017 | 5 | 5 | 2,35 | 5 |
28.02.2018 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
18.04.2018 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
18.07.2018 | 6 | 6 | 2,35 | 6 |
17.10.2018 | 12 | 8 | 2,35 | 8 |
27.02.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
08.05.2019 | 8 | 2 | 2,35 | 2 |
07.08.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
06.11.2019 | 9 | 5 | 2,35 | 5 |
05.02.2020 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
29.04.2020 | 8,5 | 3 | 2,35 | 3 |
08.07.2020 | 13 | 2 | 2,35 | 2 |
14.10.2020 | 16 | 11 | 2,35 | 11 |
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