Flurneuordnung
Zersplitterter Grundbesitz bald Vergangenheit

Sieben Herren und zwei Damen bilden den Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft GeiselsdorfZoombild vorhanden

Foto: Eder/Markt Arnstorf

(16. April 2024) Holzham - Der Grundbesitz ist zersplittert, die wenigen vorhandenen Wege sind nicht abgemarkt und teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Das sind die Probleme, mit denen die Grundstücksbesitzer in der Flur südlich von Geiselsdorf (Markt Arnstorf, Landkreis Rottal-Inn) zu kämpfen haben. Abhilfe soll eine Flurneuordnung schaffen, die vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern begleitet und mit 100.000 Euro gefördert wird.

Das Verfahren wurde im Dezember 2023 offiziell angeordnet. Mit der Wahl der Vorstandschaft, die jetzt im Rahmen einer Teilnehmerversammlung im Gasthaus Hilz in Holzham durchgeführt wurde, geht die Flurneuordnung in die nächste Runde.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) ist ein Gremium, das im Interesse aller Beteiligten die wesentlichen Entscheidungen im Verfahren trifft. Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft sind alle Grundstücksbesitzer im Gebiet. Über die Aufgaben informierten eingangs Ines Altmann, Vorsitzende des Vorstands, und deren Stellvertreterin Pia Waldhauser, bevor die Wahl durchgeführt wurde. In den Vorstand gewählt wurden Robert Bammersperger, Tobias Stömmer und Andreas Huber sowie deren Stellvertreter Bernhard Maier, Alois Weber und Martin Hager. Stellvertretender ALE-Amtsleiter Michael Kreiner, zugleich räumlich zuständiger Abteilungsleiter für Land- und Dorfentwicklung, dankte den Kandidaten zur Übernahme dieses Ehrenamts und vereidigte diese.

Das Verfahrensgebiet Geiselsdorf liegt im Süden der Marktgemeinde Arnstorf, es erstreckt sich vom südlichen Ortsrand von Geiselsdorf bis zum Nordrand der Waldbereiche „Esterl“ und „Brand“. Es hat eine Größe von rund 100 Hektar, insgesamt sind 14 Besitzstände beteiligt. Das Gebiet ist geprägt von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. In der Feldflur sind nur wenige Gehölzstrukturen vorhanden, eine Biotopvernetzung ist nicht erkennbar. Insgesamt ist der Grundbesitz im Verfahrensgebiet zersplittert und erfordert dringend eine Neuordnung. Das landwirtschaftliche Wegenetz ist in einem schlechten Zustand und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Ziel des Verfahrens ist daher, den zersplitterten Grundbesitz neu zu ordnen, die vorhandenen Wege abzumarken sowie bei Bedarf Wege aus- oder auch neu zu bauen. Somit sind alle Flurstücke erschlossen und der Grundbesitz nach den aktuellen wirtschaftlichen Erfordernissen hinsichtlich Form und Größe neu geordnet.